Bewerbungsleitfaden Angewandte Bildungswissenschaften (M.A.)
Schritt für Schritt zu Ihrer Bewerbung
Ihre Bewerbung
Bei Fragen siehe bitte Punkt "5. Ansprechpartnerin."
Leitfaden Bewerbung Master Angewandte Bildungswissenschaften (M.A.): Hier haben wir alle Informationen für Ihre Bewerbung zusammengetragen - Schritt für Schritt.
- Sämtliche Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Bewerbung um einen Studienplatz werden ausschließlich elektronisch an Sie versendet (Online-Bewerbung). Bitte beachten Sie, dass wir keinen konkreten Termin nennen können und bitten Sie daher von weiteren Anfragen abzusehen.
- Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die von Ihnen in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse während der gesamten Dauer des Bewerbungsverfahrens aktiv ist und von Ihnen in regelmäßigen Abständen auf eingehende Nachrichten kontrolliert wird. Da eine Änderung der E-Mail-Adresse während der Bewerbung nicht möglich ist, prüfen Sie bitte Ihre Angaben sorgfältig.
- Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Empfang von Nachrichten und Dokumenten während des genannten Zeitraums zu schaffen und durchgehend zu gewährleisten.
1. Zulassungsbedingungen
- Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang, der mindestens 60 ECTS in pädagogischen Fächern beinhaltet, davon können bis zu 30 ECTS auch in psychologischen Fächern nachgewiesen werden.
- Der Hochschulabschluss umfasst insgesamt 210 ECTS. Bewerberinnen oder Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einem gleichwertigen Abschluss, für den weniger als 210 ECTS, jedoch mindestens 180 ECTS vergeben wurden, können die fehlenden Leistungspunkte zu Beginn des Master-Studiums im Rahmen der angebotenen fachlich einschlägigen Bachelor-Studiengänge der EVHN erwerben.
Die Zulassungsordnung finden Sie hier
1.1 Beruflich Qualifizierte ohne Hochschul-Zugangsberechtigung
Die Zulassung zum Master-Studiengang ist nur bei Vorliegen eines grundständigen Studienabschlusses (Bachelor, Diplom oder Staatsexamen) möglich.
1.2 Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischen Abschlüssen
Zur Bewerbung an der EVHN ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist erforderlich. Die EVHN behält sich vor, die VPD im Zulassungsausschuss zu überprüfen und über die Zulassung zu entscheiden.
Eine erstmalig positive Entscheidung von uni-assist behält für die EVHN auch für eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ihre Gültigkeit (bezogen auf den jeweiligen Studiengang bei gleichbleibenden Zulassungsvoraussetzungen).
1.3 Ausländische Bewerber/-innen
Die Hochschulzugangsberechtigung muss als Zugangsberechtigung für bayerische Fachhochschulen anerkannt sein. Die Evangelische Hochschule verlangt von allen ausländischen Studienbewerber/-innen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen. Die VPD setzt einen Antrag voraus. Den Antrag auf VPD für die Evangelische Hochschule finden die ausländischen Studienbewerber/-innen im uni-assist Bewerber-Portal unter uni-assist. Der Antrag ist online auszufüllen und abzusenden. Zusätzlich zum Online-Antrag ist das ausgedruckte und das persönlich unterschriebene Antragsformular und alle für den Hochschulzugang relevanten Zeugnisse bei uni-assist einzureichen. Alle Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie und in Papierform eingereicht werden - und zwar sowohl in der Originalsprache als auch in vereidigter Übersetzung.
Nach Überprüfung der vorgelegten internationalen Zeugnisse stellt uni-assist ein Zertifikat zur Bewertung aus, das die ausländischen Studienbewerber/-innen über unser Portal der Online-Bewerbung fristgerecht entsprechend der dortigen Angabe (Ausschlussfrist 30.11.) hochladen müssen.
Für die Bearbeitung durch uni-assist wird ein Entgelt fällig, das die ausländischen Studienbewerber/-innen direkt an uni-assist überweisen müssen.
Es ist zu beachten, dass uni-assist bis zu 6 Wochen für die Bearbeitung der Unterlagen ab Posteingang und Zahlung benötigt. Die Unterlagen sollten also möglichst frühzeitig eingereicht werden. Eine VPD der Hochschulzugangsberechtigung ist ganzjährig möglich.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist aber in jedem Fall innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg online zu stellen.
Wichtige Information: Der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes. Der Erhalt eines Studienplatzes und Ihre Immatrikulationsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung des Visums für Studienzwecke. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7888647521
Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) diese Nachweise von Deutschprüfungen - siehe link unten "mehr".
Feststellungsprüfung/Studienkolleg
Wer mit seinen ausländischen Zeugnissen nicht direkt zum Fachhochschulstudium in Deutschland zugelassen wird, kann an der Feststellungsprüfung des Studienkollegs Coburg teilnehmen. Man legt entweder als externer Teilnehmer nur die Prüfung ab oder bereitet sich ein bis zwei Semester am Studienkolleg Coburg auf die Prüfung vor und legt sie im Anschluss an den Kurs ab. Mit der Feststellungsprüfung erwirbt man gleichzeitig den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für ein Studium.
Die EVHN behält sich vor, die VPD im Zulassungsausschuss zu überprüfen und über die Zulassung zu entscheiden.
Eine erstmalig positive Entscheidung von uni-assist behält für die EVHN auch für eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ihre Gültigkeit (bezogen auf den jeweiligen Studiengang bei gleichbleibenden Zulassungsvoraussetzungen).
Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis Deutschprüfung):
Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland, deren Vorbildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen außerdem den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Anerkannt werden (ausschließlich) folgende Nachweise von Deutschprüfungen (siehe Erläuterungen "mehr"):
1.4 Gasthörer/-innen
Gasthörer/-innen werden auf Antrag zeitlich befristet zugelassen. Ein Antrag je Lehrveranstaltung ist notwendig; Prüfungen können nicht abgelegt werden. Über einen Gasthörerstatus kann kein regulärer Studienabschluss erworben werden.
Die Gebühren für Gasthörer können der Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.
Für Gasthörer/-innen gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß Artikel 50 in Verbindung mit 43 des Bayerischen Hochschulgesetzes.
2. Anträge und Fristen
Informationen zu Anträgen und Fristen finden Sie in den Punkten 2.1 und 2.2.
2.1 Ausschlussfrist
Der Zulassungsantrag muss
- für das Sommersemester vom 15.10. - 30.11.
in dem von der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Verfügung gestellten online-Verfahren gestellt werden (Ausschlussfrist).
Die Versäumung dieser Frist hat den Ausschluss vom Auswahlverfahren zur Folge.
Bewerber/-innen, die eine Zulassung (Zulassungsbescheide werden in der Bewerbungsübersicht online bereitgestellt) erhalten, müssen den Studienplatz innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist online annehmen. Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam
2.2 Online-Bewerbung und erforderliche Unterlagen
- Schritt: Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars auf Zulassung innerhalb des oben genannten Bewerbungszeitraumes. Sie gelangen hier zur Online-Bewerbung.
- Schritt: Hochladen der im dortigen Uploadbereich geforderten Dokumenten, diese sind z. B.:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Abschlusszeugnis mit ECTS-Angabe) Frist: 30.11.
- oder die aktuelle Notenübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen zu dem entsprechenden Grundstudium (gilt nur für Bewerber/innen, die ihr Studium noch nicht bis zur Bewerbungsfrist abgeschlossen haben "Nichtabsolventen"). Frist: 30.11.
- Exmatrikulationsbestätigung
- Bei ausländischen Bewerbern: Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist (Frist: 30.11.), Deutsche Sprachnachweise für den Hochschulzugang (Frist 30.11.) und Aufenthaltsgenehmigung (Frist: 30.11.).
Hinweis: Standard Amtliche Beglaubigung der Zeugnisse o. ä.
Amtliche Beglaubigungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Amtliche Beglaubigungen müssen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden aufweisen. Das Dienstsiegel kann rund oder oval sein und enthält ein Wappen.
- Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert.
- Amtliche Beglaubigungen müssen einen Vermerk enthalten, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk).
- Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt sind, dass auf jeder Seite en Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
- Bei einer notariellen Beglaubigung (Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift.
Wer darf amtlich beglaubigen
- Die Schulen und Hochschulen dürfen die durch sie ausgestellten Dokumente beglaubigen.
- Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind zum Beispiel Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen)
- Außerdem Gerichte und Notare
- Öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen z. B. von
- Rechtsanwälten
- Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern
- Krankenkassen
Bitte beachten Sie die oben genannten Fristen!
Die Bewerbung erfolgt papierlos im Onlineverfahren. Bitte senden Sie für Ihre Bewerbung keine Unterlagen in Papierform an uns, sofern Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. In der Regel geschieht dies erst nach dem Zulassungsverfahren (Zulassungsbescheid wird online bereitgestellt in der Bewerbungsübersich). Alle Informationen erhalten Sie dann im Zulassungsbescheid.
In der Bewerbungsübersicht finden Sie die Schaltfläche "Dokumente hochladen". Diese führt Sie zum Uploadbereich, in dem Sie alle für Ihre Bewerbung erforderlichen Dokumente angezeigt bekommen. Bitte laden Sie alle diese Dokumente fristgerecht hoch und überprüfen Sie regelmäßig - unbedingt noch vor Ablauf der jeweiligen Frist deren Status! Zurückgewiesene Dokumente müssen Sie erneut hochladen. Es ist zudem möglich, dass während des Bewerbungsverfahrens weitere Dokumente zusätzlich von Ihnen angefordert werden, die Sie ebenfalls hochladen müssen.
3. Zulassungsverfahren
Die Studiengangskonferenz setzt für das Zulassungsverfahren einen Zulassungsausschuss ein. Pro Studiengang werden 18 Bewerber/-innen zugelassen. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungszahl, so werden die Studienplätze in einem örtlichen Auswahlverfahren gemäß § 5 der Zulassungsordnung Masterstudiengang Angewandte Bildungswissenschaften vergeben. Der Zulassungsausschuss führt das örtliche Auswahlverfahren durch und stellt die Reihenfolge der Bewerber/-innen fest.
3.1 Bescheid und Nachrückverfahren
Nach Prüfung aller bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Zulassungsanträge erhalten die zugelassenen Studierenden einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Die Zulassung wird unwirksam, wenn der Studienplatz nicht bis zur darin bestimmten Frist durch Unterschrift und Rücksendung an die Evangelische Hochschule Nürnberg angenommen wird. Nicht fristgerecht erklärte Annahmen werden im Regelfall abgelehnt.
3.2 Krankenversicherung
4. Immatrikulation
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zulassungsbescheid (online bereitgestellt in der Bewerbungsübersich) erhalten, haben innerhalb der darin angegebenen Frist online auf zu erklären, ob sie diesen Studienplatz annehmen.
Falls die Annahmeerklärung nicht innerhalb dieser Frist online eingeht, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Ihre Immatrikulation (Einschreibung) wird automatisch von der Hochschule vorgenommen (ca. ab 15.02.), sofern Sie alle noch ausstehenden Informationen und Unterlagen nachgereicht haben. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise im Zulassungsbescheid.
Die Immatrikulatonsbestätigungen werden dann online bereitgestellt. Zuvor bekommen Sie eine Email mit Ihren Zugangsdaten für das Studierenden-Portal "Primuss". Dort können Sie sich Ihre Leprorello (Immatrkikulationsbestätigung) selbst herunterladen.
Lastschrifteinzug ca Mitte März. Bitte sorgen Sie zu diesem Termin für die nötige Kontodeckung.
Die ordnungsgemäße Immatrikulation beinhaltet das Hochladen eines Passbildes und das Hochladen der Kontodaten (Erteilung eines SEPAS-Mandates) für die Abbuchung des Studentenwerksbeitrages (Satzung) und den Beitrag des VGN-Basistickets.Die für Sie geltenden Beträge werden Ihnen bei der Erteilung des SEPAS-Mandates angezeigt.
Die Immatrikulation wird mit Beginn des Semesters wirksam. Die/der Studierende erhält als Bestätigung der Immatrikulation einen Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen zum Downlaod wird im Studierenden-Portal bereitgestellt. Den Hinweis hierzu erhalten Sie per Email.
Nach Eingang der Gebühren ist die Immatrikulation mit Beginn des Semesters wirksam.
5. Ansprechpartnerinnen
Studiengangsleitung
Prof. Dr. Margit Ostertag
E-Mail: margit.ostertag@evhn.de
Zulassungsamt
für Studiengang Master Angewandte Bildungswissenschaften (M.A.)
Die Zulassungsstelle der EVHN ist zuständig für die Organisation des Bewerbungs- und die Durchführung des Auswahl- und Zulassungsverfahrens.
Eva Valko
E-Mail eva.valko@evhn.de