International Office

Für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende

Wege ins Ausland

For foreign (prospective) students for information in English please see "Quicklinks" on the right side of this page and the teaser video clip at the end of this page

INFO: Aussetzen der Kooperationen mit der Russischen Föderation und Belarus (2.3.2022) -  siehe bitte hier.

Die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) ist eine staatlich anerkannte, international ausgerichtete Hochschule in Trägerschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB). Unsere Studierenden haben verschiedene Konfessionen und kommen aus unterschiedlichen Ländern.

Die internationalen Aktivitäten werden an der Hochschule durch das International Office koordiniert. Der Senatsausschuss für Internationalisierung unter dem Vorsitz des für Internationalisierung zuständigen Mitglieds des Präsidiums berät den Senat in internationalen Fragen. Als kirchliche Hochschule tragen wir Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, insbesondere bei ethischen Fragestellungen. Viele Arbeitgeber und Institutionen brauchen Absolventen mit internationaler und interkultureller Erfahrung und Kompetenz. Diese Qualifikationen erwerben Studierende an der Hochschule durch Teilnahme an Vorträgen ausländischer Dozierenden, aber auch durch Auslandsaufenthalte. Das International Office der EVHN unterstützt Sie gerne bei der Planung und Realisierung gewünschter Auslandsaufenthalte - kommen Sie jederzeit auf uns zu! Auch ausländischen Studierenden hilft das International Office, an der EVHN zu studieren.

Beratung

Studierende, Dozierende und Mitarbeitende können die unterstützenden Dienstleistungen des International Office in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie laufend via Infoscreen  über die aktuellen Stipendienausschreibungen. Informationen zu Stipendien, die die Hochschule selbst verwaltet (ERASMUS, PROMOS, STIBET, Stipendium des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Geuthner-Stipendium), finden Sie bei den entsprechenden Menüpunkten.

Ansprechpartnerinnen

International Office
0911 27 253-730
V 14 - EG
International Office
0911 27 253-731
V 14 - EG

How to apply - for prospective international students (English subtitles available, "setting subtitles" )

Rechtlichen Rahmen für ein Studium in Nürnberg/Deutschland für Ausländer*innen aus Drittstaaten (nicht EU) - kurz erklärt

Nachdem Sie ein Studienvisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragt und genehmigt bekommen haben, müssen Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen.

Die örtlich jeweils zuständige Ausländerbehörde veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, den notwendigen Unterlagen, etc. auf ihrer Homepage. So beispielsweise die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg:

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienst…

https://www.nuernberg.de/imperia/md/auslaenderbehoerde/dokumente/antrae…

Hinweis: Bei Fragen oder im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ausländerbehörde Ihres Wohnortes direkt in Verbindung, da nicht jede Ausländerbehörde immer alles im Detail gleich vollzieht. 
Studierende haben die Möglichkeit, 120 volle bzw. 240 halbe Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten zu können. Ein Pflichtpraktikum zählt nicht zu diesen Arbeitstagen.
Das Duale Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule fällt in der Regel unter „Studium“, auch wenn es ein Vergütungselement (Praxisphasen) enthält.