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Betretungsregeln ab 25.05.2020

Damit wir die Hochschule wieder für Studierende und den eingeschränkten Präsenzbetrieb öffnen konnten wurde ein Hygienekonzept entwickelt.

 

Wichtiger Bestandteil sind die unten stehenden Betretungsregeln. Es ist eine Kurzanleitung für alle, die in der Hochschule tätig werden möchten. Die Regelungen müssen strikt befolgt werden, da wir sonst die Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten können. Das Hochschulgebäude hat hier große Nachteile. Z.B. sind die Verkehrswege teilweise nur zwei Meter breit und die Treppenaufgänge nur 1,30 Meter. Deshalb bedarf es einer strengen Einhaltung der Regeln um den Gesundheitsschutz für alle Hochschulmitglieder so sicher wie möglich zu gestalten. Wir bitten Sie deshalb auch konsequent die Einhaltung des Regelments zu beachten. Verstöße können zu einem Betretungsverbot oder zum Ausschluss von Veranstaltungen führen.

  • Bitte betreten Sie die Hochschule über den Haupt­eingang Bärenschanzstraße. Die Seminarräume S 0.4, S 18 und S 2.4 erreichen Sie über den Eingang Roon­straße. Die Räume am Standort Plärrer betreten Sie über die Zugänge Plärrer oder Feuerweg (= hinter dem Gebäude). Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl müssen Sie auf den Verkehrsflächen der Hochschule (Flure, WCs, Treppenhäuser, Aufzüge) und auf dem Weg zu Ihren Veranstaltungsräumen zumindest eine textile Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Bitte beachten Sie die aushängenden Betretungsregelungen. Bei Nicht-Beachtung kann Ihnen der Zutritt versagt werden.
  • Es gelten die einschlägigen Hygieneregeln und Richtlinien des Robert Koch-Instituts (Hygieneregeln sowie Nies- und Hustenetikette, Abstandsempfehlungen). Wenn Sie Krankheitssymptome haben (respiratorische Erkrankung, unspezifische Allgemeinsymptome u.ä.), ein erhöh­tes Krankheitsrisiko (Risikoperson) und/oder Sie Kontakt mit COVID-19-Patienten (sog. Kontaktperson Kategorie 1 oder 2) innerhalb der letzten 14 Tage hatten, haben Sie ein absolutes Betretungsverbot. Stichproben/Kontrollen im Eingangsbereich durch Personal (z.B. kon­taktlose Körpertemperaturmessung, Befragung o.ä.) können angeordnet werden.
  • Studierende müssen ihren Studierendenausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen und sich ggf. ausweisen.
  • Am Haupteingang und zentralen Verkehrs­punkten stehen Desinfektionsspender zur Verfügung. Wir bitten Sie, zusätzlich vor und nach dem Veranstaltungs­besuch Ihre Hände zu waschen.
  • Beachten Sie Verkehrsflussregelungen, so diese ausgewiesen sind.
  • Für die Nutzung der Aufzüge gelten separate Verhaltensrichtlinien. Schwerbehinderte Personen haben Vorrang für die Aufzugnutzung. Jeweils nur eine Person (eventuell zusätzlich eine Assistenz) darf den Aufzug benutzen. Wir empfehlen, die Treppenhäuser unter Berück­sichtigung der Mund-Nase-Bedeckung zu nutzen. Bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie Abstand.
  • Die Hochschule ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Bibliothek und der Computerraum S 2.19 mit Druck- und Kopiermöglichkeiten haben an diesen Tagen von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie die Begrenzung der Arbeitsplätze. Samstags und sonntags sowie an Feiertagen ist die Hochschule geschlossen. Die Cafeteria des Studenten­werks bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Besondere Hinweise für in Einzelfällen genehmigte Präsenzlehrveranstaltungen

  • Die Veranstaltungsräume werden rechtzeitig geöffnet, um Warteschlangen bzw. Ansammlungen zu vermeiden. Für Lehrveranstaltungen in Räumen, die durch den Eingang Bären­schanzstraße erschlossen werden, gibt es einen Treffpunkt (Meeting Point) in der Feuerwehrdurchfahrt (rechts vom Eingang). Dort werden Sie von der/dem Dozierenden abgeholt. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln beim Warten.
  • Die Räume sind auf direktem Weg aufzusuchen. Bitte halten Sie Abstand und beachten Sie die Hygieneregeln.
  • Bitte beachten Sie in den Räumen die entsprechenden Sitzpläne bzw. sonstige durch die Veranstaltungsleitung mitgeteilten Regelungen, damit der erforderliche Mindestabstand bzw. Infektionsschutz gewährleistet ist. Bitte halten Sie die festgelegte Personenzahl für die jeweilige Präsenzlehrveranstaltung ein. Es dürfen nicht mehr Personen im Raum sein als Sitz- oder Stehplätze ausgewiesen sind.
  • Es werden Teilnahmelisten geführt.
  • In Räumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen Sie verpflichtend eine textile Mund-Nase-Bedeckungen tragen.
  • Belüftungspausen müssen eingeplant werden. sofern die Belüftung nicht automatisiert gewährt ist (mind. 10 Minuten jede volle Stunde).
  • Bitte vermeiden Sie Ansammlungen vor und nach allen Veranstaltungen und verlassen Sie die Hochschule dann auf direktem Weg und unter Einhaltung der Verkehrsflussregelungen.

Wir bitten alle Hochschulmitglieder, die von diesen Teilöffnungen Gebrauch machen, sich an die entsprechenden Regelungen zu halten.

 

Wir appellieren an Ihre Eigenverantwortung und bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Nürnberg, den 19.05.2020   Das Präsidium