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Betretungsregeln V1.17 (v. 25.05.2022)
Für EVHN-Studierende & Mitarbeitende: Alle Informationen auch im Moodle-Kursraum "Aktuelle Informationen zur Corona-Situation".
Neue Betretungsregeln V1.17 (v. 25.05.2022)
Das Präsidium der EVHN hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 beschlossen:
A) Die Maskenpflicht wird ab Montag, 30.05.2022, in eine Maskenempfehlung umgewandelt. Wir empfehlen Ihnen also dringend, weiterhin im Gebäude und geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere in Lehrveranstaltungen, zum Eigenschutz eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, sofern der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
B) Ein sicheres Lehren, Forschen und Arbeiten ist uns wie Ihnen wichtig. Daher sind Dozierende bzw. Veranstalter von zeitlich begrenzten Veranstaltungen ab dem 30.05.2022 berechtigt, für die Dauer ihrer Veranstaltung
optional eine „temporäre Maskenpflicht“ zu verhängen. Das heißt, sie können die Teilnahme an ihrer Veranstaltung an die Bedingung knüpfen, dass für die Dauer der Veranstaltung im Gebäude und geschlossenen Räumen eine
medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen wird.
C) Sofern Angehörige von Risikogruppen anwesend sind oder nachweislich infektionsbegünstigende Umstände vorliegen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Infektionsbegünstigende Umstände sind beispielsweise eine beengte räumliche Situation, eine Lehrform bei der Abstände nicht eingehalten werden können, eine schlechte Belüftbarkeit oder eine Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstands.
Über die Verhängung einer temporären Maskenpflicht sind die Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in angemessener Weise zu informieren.
Tests und Impfangebote: Nutzen Sie weiterhin die kostenlosen Bürgertests und Impfangebote. Testzentren in der Umgebung der EVHN finden Sie auf https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_test.html
Betretungsregeln, Hygienekonzept, Regelungen für Schwangere: Umfassende Informationen zu allen geltenden Regelungen und Empfehlungen finden Sie auf der einschlägigen Moodle-Seite.
Teilnahmeverbot an Lehrveranstaltungen für Schwangere gilt weiter
Die Nutzung von Einrichtungen wie Bibliothek, Computerraum, Cafeteria oder Lernbereichen ist für Schwangere uneingeschränkt möglich. Ebenso bestehen keine durch COVID-19 bedingten Einschränkungen bei der Teilnahme an Praktika mehr.
Grundsätzlich besteht weiterhin die generelle Auflage durch das zuständige Studienbüro eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen zu lassen.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in unseren Seminarräumen wird von der Gewerbeaufsicht für Schwangere als zu riskant beurteilt und ist deshalb weiterhin nicht möglich. Größere Menschenansammlungen sind unbedingt zu meiden. Den Schwangeren sollen dadurch jedoch keine Nachteile entstehen. Daher werden die schwangeren Studierenden bezüglich der Lehrveranstaltungen gebeten, sich frühzeitig mit den jeweiligen Dozierenden in Verbindung zu setzen, um über Einzelfalllösungen zu sprechen. Die Lehrenden sind gehalten, diese Studierenden mit alternativen Lösungen beim Kompetenzerwerb zu unterstützen. Wir haben alle Lehrenden aufgefordert, dass sie den Studierenden eine Teilnahme an Ihren Veranstaltungen durch ein asynchrones, digitales oder hybrides Lehrangebot ermöglichen. Christa Stahl-Lang (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) bietet zusätzlich betroffenen Studentinnen individuelle Einzelberatungen an um Alternativen aufzuzeigen und um zu vermitteln (christa.stahl-lang@evhn.de). Für weitere detaillierte Informationen verweisen wir auf den einschlägigen und ausführlichen Informationen der FAU unter https://www.intern.fau.de/2022/04/22/neuregelung-covid-19-schutzmassnahmen-fuer-schwangere-beschaeftigte/ . Durch organisatorische Maßnahmen werden wir sicherstellen, dass Schwangere auf jeden Fall an den Prüfungen teilnehmen können zu denen sie sich angemeldet haben (s.a.4.).
Wir bitten alle Hochschulmitglieder, sich an die entsprechenden Regelungen zu halten. Wir appellieren an Ihre Eigenverantwortung und bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Nürnberg, den 25.04.2022
Das Präsidium