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Meilenstein für unsere Pflege-Studierenden: Die akademische Pflegeausbildung wird (endlich) vergütet

Pflege-Studierende im Skills-Lab der Hochschule
Pflege-Studierende im Skills-Lab der Hochschule

Der Bundestag hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) beschlossen, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die wichtigste Neuerung: Die monatliche Ausbildungsvergütung der primärqualifizierenden Pflege-Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums ist darin geregelt. Die Vergütungshöhe wird sich an der der beruflichen Auszubildenden orientieren und ist vom jeweiligen Tarifvertrag des Trägers der praktischen hochschulischen Ausbildung abhängig. In der Regel sind das über 1.000 Euro monatlich für Pflege-Studierende. Dies betrifft nicht nur Studierende, die sich zukünftig für ein Pflegestudium entscheiden. Auch alle aktuell immatrikulierten Studierenden profitieren davon: Mit Übergangsvorschriften ist sichergestellt, dass alle, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung haben. Ab Januar 2024 kann dieser Anspruch beim jeweiligen Träger der praktischen hochschulischen Ausbildung geltend gemacht und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

Hinweis:  Quereinsteigende im Teilzeitstudium sind hiervon ausgenommen.

Das Bayerische Pflegestipendium läuft somit zum 31. Dezember 2023 aus. 

Informationen zum Studiengang: https://www.evhn.de/pflege

 

Wortlaut des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (externer Link)