Prüfungskommission
Zuständigkeit
Die Prüfungskommission ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen verantwortlich und arbeitet dabei eng mit dem Prüfungsamt zusammen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
- die Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen,
- die Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des oder der Prüfenden, der oder die mit der Aufgabenstellung betraut ist,
- die Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen,
- die Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
- die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen und
- die Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.